Oberschule Hessisch Oldendorf - eine Schule für alle

Unsere Schulordnung

Vorbemerkungen

Wir alle, Schüler/innen, Mitarbeiter/innen sowie Lehrer/innen, bilden eine Schulgemeinschaft.

Wir möchten in unserer Schule

• uns wohl fühlen,
• ungestört arbeiten und lernen,
• Freude und Erfolg haben,
• frei unsere Meinung sagen können,
• Hilfe bekommen, wenn wir sie benötigen.

Dazu sind gegenseitige Rücksichtnahme, demokratische Umgangsformen, Höflichkeit und Respekt gegenüber jedermann wichtige Voraussetzungen. Verstöße gegen die Schulordnung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.

I. Regeln rund um den Unterricht

Ein weitgehend reibungsloser Unterricht kann nur gelingen, wenn wir diese Bestimmungen beachten:

1. Unterrichts- und Pausenzeiten

1. Stunde: 08:00 Uhr – 08:45 Uhr
2. Stunde: 08.50 Uhr – 09:35 Uhr
3. Stunde: 09:55 Uhr – 10:40 Uhr
4. Stunde: 10:45 Uhr – 11:30 Uhr
5. Stunde: 11:50 Uhr – 12:35 Uhr
6. Stunde: 12.40 Uhr – 13:25 Uhr
7. Stunde: 14.00 Uhr – 14:45 Uhr
8. Stunde: 14.45 Uhr – 15.30 Uhr

2. Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum, meldet dies der/die Klassensprecher/in im Sekretariat.

3. Zu Beginn einer Unterrichtsstunde legen die Schüler/innen ihre Arbeitsmaterialien bereit.

4. Während der Unterrichtszeit und in den kleinen Pausen ist der Aufenthalt auf den Fluren und in den Treppenhäusern nur für den Toilettengang oder auf Lehreranweisung erlaubt.

5. Mit dem ersten Gong nach den großen Pausen gehen die Schüler/innen zu ihren Unterrichtsräumen.

6. Der Hof- und Ordnungsdienst wird durch die Klassenlehrer/innen eingeteilt und beginnt 10 Minuten vor dem Pausenende mit der Beseitigung der Verunreinigungen. Die Schüleraufsichten unterstützen die Lehrkräfte bei ihrer Aufsichtstätigkeit.

7. Alle Fachräume werden nur mit der unterrichtenden Lehrkraft betreten. Die Schüler/innen warten an den vereinbarten Stellen.

II. In der Schule muss vieles organisiert werden

1. Den Anordnungen aller Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Hausmeister ist Folge zu leisten.

2. Im Falle einer Erkrankung ist der Schule unverzüglich telefonisch zu informieren. Spätestens am 3. Tag ist eine schriftliche Mitteilung eines/r Erziehungsberechtigten vorzulegen. Unfälle während der Schulzeit müssen sofort gemeldet werden.

3. Eine Unterrichtsbefreiung muss rechtzeitig, mindestens drei Unterrichtstage vorher, beantragt werden.

4. Plakate und Anschläge, die ausgehängt werden sollen, müssen vom Schulleiter abgezeichnet werden.

5. Ebenso müssen alle Veranstaltungen auf dem Schulgelände vorher mit dem Schulleiter abgesprochen werden.

6. Fehlt ein/e Schüler/in während einer Klassenarbeit entschuldigt, hat er/sie die Arbeit zum nächstmöglichen Termin nachzuschreiben.

III. Diese Regeln schützen uns

1. Schüler/innen, Mitarbeiter/innen, Lehrer/innen sind untereinander hilfsbereit und freundlich, erfüllen ihre Pflichten und achten auf ihre Rechte.

2. Streitigkeiten sind friedlich zu schlichten.

3. Eigentum anderer darf nicht versteckt, weggenommen oder vorsätzlich beschädigt werden. Fundgegenstände sind umgehend bei dem Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

4. Kaugummi, Streichhölzer, Feuerzeuge. Zigaretten, E-Zigaretten, Alkohol und andere Drogen sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten.

5. Schüler/innen aus Hessisch Oldendorf sollen frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulgelände eintreffen. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler/innen, die nicht auf Busse warten müssen, umgehend das Schulgelände und begeben sich auf den Heimweg.

6. Der Weg zur Sporthalle wird erst fünf Minuten vor Ende der Pause (bzw. morgens um 7.55 Uhr) angetreten.

7. Auf dem Schulgelände, wozu auch die Bushaltestelle zählt, müssen alle Zweiräder geschoben werden. Das Abstellen ist nur in den dazu vorgesehenen Bereichen erlaubt.

8. Das Schulgrundstück darf von Schüler/innen nicht unbefugt verlassen werden.

9. Internet- und mobilfunkfähige Geräte wie beispielsweise Handys, Smartphones oder Smartwatches müssen im Schulgebäude, in der Kreissporthalle sowie in der Mensa ausgeschaltet sein. Findet der Unterricht oder eine schulische Veranstaltung außerhalb der Schulgebäude statt, so gilt auch hier das Betriebsverbot. Nach dreimaliger Missachtung des Betriebsverbotes und bei jedem weiteren Verstoß kann nur ein Elternteil das Gerät frühestens am nächsten Schultag in der Schule abholen. Eine Nutzung der Geräte im Gebäude und im Unterricht ist nur nach eindeutiger Lehreranweisung gestattet.

10. Das unerlaubte Anfertigen von Ton- und Bildaufnahmen auf dem Schulgelände ist untersagt. Fotos oder Videos, die in der Schule oder auf Schulveranstaltungen mit ausdrücklicher Billigung einer Lehrkraft entstanden sind, dürfen nur mit Erlaubnis der Schulleitung veröffentlicht werden. Dies gilt nicht für Foto- und Videoaufnahmen von öffentlichen Feiern in der Schule.

11. Ansteckende Krankheiten müssen unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden.

12. Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, gegenüber Lehrkräften, Mitarbeitern/innen der Schule sowie den Aufsicht führenden Schülern/innen die Wahrheit zu sagen.

13. Die Eltern sorgen für eine angemessene Kleidung. Das Tragen von Kleidung mit drogenverherrlichenden, radikalen oder beleidigenden Aufdrucken ist untersagt. Im fachpraktischen Unterricht muss die Kleidung den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Sportkleidung ist nach dem Schulsport zu wechseln.

14. Der Schulhof vor dem A-Trakt darf nur von den Schülern/innen genutzt werden, deren Klasse sich in diesem Trakt befindet.

15. Der Verbindungsgang (Mensa) zwischen dem Schulhof des A-Traktes und dem des B-Traktes ist kein Aufenthaltsraum.

16. Das Tragen einer Kopfbedeckung im Gebäude ist nicht gewünscht. Ausnahmen gelten für Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen.

17. Die Einnahme von Energydrinks ist während der Schulzeit nicht gestattet.

IV. Damit können wir Unfälle vermeiden!

1. Schuss-, Hieb- und Stichwaffen, Wurfgeschosse, Feuerwerkskörper aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände, z. B. Laserpointer, dürfen nicht mit in die Schule und zu Schulveranstaltungen mitgebracht werden.

2. Das Schießen und Werfen von Gegenständen (Krampen, Kreide, Schneebälle, Steine usw.) ist verboten.

3. Spiele, die Mitschülerinnen und Mitschüler verletzen können, sind untersagt, ebenso Geldspiele.

4. Laufen und Drängeln im Schulgebäude - besonders an den Türen - ist verboten. Türen und Treppen dürfen nicht durch abgestellte Schultaschen versperrt werden.

5. Zum Betreten und Verlassen des Schulgebäudes dürfen nur die Haupteingänge benutzt werden. Ausnahmen regelt der Alarmplan. Ein- und Ausgänge sind freizuhalten.

V. So können wir Geld sparen und die Umwelt schützen!

1. Schulgebäude, Schulhof, Einrichtung und Unterrichtsmaterialien sind öffentliches Eigentum. Es ist sorgfältig zu behandeln und sauber zu halten.

2. Der Arbeitsplatz, die Klassenräume und die Mensa sind grundsätzlich in sauberem Zustand zu verlassen. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist auf Sauberkeit zu achten. Verunreinigungen beseitigt jeder selbst bzw. mitverantwortlich.

3. Nach dem Verlassen des Klassenraumes wird das Licht ausgeschaltet.

4. Die Räume werden energiesparend gelüftet.

5. Der Müll wird getrennt entsorgt.

VI. Schlussbemerkungen

Die Busordnung sowie der Alarmplan sind Bestandteil dieser Schulordnung. Weitere gesetzliche Regelungen können im Sekretariat eingesehen werden.

Die Schulleitung

(Stand 08/22)