Oberschule Hessisch Oldendorf - eine Schule für alle

Fehlzeiten

Ist Ihr Kind erkrankt, melden Sie (die Erziehungsberechtigen) Ihr Kind
telefonisch unter 05152-6999270 zwischen 7:30 Uhr und 7:50 Uhr mit Begründung fehlend bzw. krank.
  1. Das Sekretariat gibt die Information in Webuntis ein.
  2. Die Lehrkräfte der ersten Unterrichtsstunde überprüfen die Anwesenheit und melden Schülerinnen und Schüler, die bisher nicht vom Sekretariat vermerkt wurden, schriftlich ans Sekretariat.
  3. Im Falle einer (von Ihnen) nicht erfolgten telefonischen Benachrichtigung, nimmt das Sekretariat telefonisch Kontakt zu Ihnen (den Erziehungsberechtigten) auf und informiert über das Fehlen. Die telefonische Kontaktaufnahme wird vom Sekretariat dokumentiert.
  4. Ist eine telefonische Kontaktaufnahme durch das Sekretariat nicht möglich, wird dieses vom Sekretariat in Webuntis dokumentiert.
  5. Bei einem erneuten Fehltag beginnt das Prozedere von vorn. Dabei muss es das Ziel sein, Sie so früh wie möglich über die Fehlzeiten zu informieren. Sind Sie (die Erziehungsberechtigten) mehr als 3 Tage hintereinander nicht zu erreichen, schickt die Klassenleitung einen Informationsbrief „Erreichbarkeit“ an Sie.
  6. Alle Fehlzeiten müssen von Ihnen (den Erziehungsberechtigten) schriftlich entschuldigt werden! Diese schriftlichen Entschuldigungen müssen innerhalb der ersten drei Schultage (nach Genesung) bei der Klassenleitung oder im Sekretariat abgegeben werden.
    Telefonanrufe ersetzen nicht die schriftliche Entschuldigung. Wird die schriftliche Entschuldigung nicht beigebracht, werden die Fehltage als unentschuldigt geführt. Dieses kann negative Auswirkungen auf Leistungsbewertungen nach sich ziehen.
  7. Nach dem fünften unentschuldigten Fehltag schickt die Klassenleitung den Elternbrief „Absentismus“, nach dem zehnten unentschuldigten Fehltag wird die Schule eine „Schulpflichtverletzungsanzeige“ einleiten.
  8. Bei mehr als fünf aufeinanderfolgenden Krankheitstagen müssen immer ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt werden. Diese müssen ebenfalls innerhalb der ersten drei Schultage (nach Genesung) in der Schule abgegeben werden. In begründeten Einzelfällen kann die Schule auch darüber hinausgehende ärztliche Bescheinigungen einfordern.
  9. Die schriftlichen Arbeiten der Abschlussprüfungen müssen bei einer Nichtteilnahme immer von einem Arzt entschuldigt werden! Diese Entschuldigung muss innerhalb von drei Tagen (nach der Prüfung) in der Schule abgegeben werden. Es wird dann ein Nachschreibtermin angeboten (zentral vom MK festgelegt). Unentschuldigtes Fehlen führt zu einer Bewertung der Prüfung mit „ungenügend“.
  10. Zu den zuvor beschriebenen Sachverhalten (außer 10.): In begründeten Einzelfällen können individuelle Absprachen mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt werden. (Hier muss vorab eine Abklärung des Sachverhaltes zwischen Klassenleitung und Schulleitung erfolgen).
  11. Vorhersehbare Fehlzeiten müssen in der Schule frühzeitig beantragt werden. Reichen Sie dazu rechtzeitig schriftlich (soweit möglich zwei Wochen zuvor) einen begründeten Antrag ein. Ab drei Tagen Beurlaubung und bei Tagen direkt vor oder nach Ferien muss der Antrag der Schulleitung vorgelegt werden, ansonsten der Klassenleitung. An die Genehmigung einer Beurlaubung werden hohe Anforderungen gestellt. So ist z.B. die Genehmigung einer Beurlaubung direkt vor den Ferien aufgrund günstigerer Flugpreise nicht möglich.