Oberschule Hessisch Oldendorf - eine Schule für alle
Fehlzeiten
Ist ihr Kind erkrankt, melden Sie (die Erziehungsberechtigen) ihr Kind
telefonisch unter 05152-6999270 zwischen 7:30 Uhr und 7:50 Uhr mit Begründung fehlend.
- Spätestens drei Tage nach dem ersten Fehltag muss eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Telefonanrufe ersetzen nicht die schriftliche Entschuldigung. Wird die schriftliche Entschuldigung nicht beigebracht, kann der Fehltag als unentschuldigt geführt werden.
- Spätestens am dritten aufeinanderfolgenden Fehltag muss eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene schriftliche Entschuldigung (vorbeibringen oder per Email ein Foto von der schriftlichen Entschuldigung mit Unterschrift schicken, die hinterher mitgebracht wird) vorgelegt werden. Telefonanrufe ersetzen nicht die schriftliche Entschuldigung. Wird die schriftliche Entschuldigung nicht beigebracht, kann der Fehltag als unentschuldigt geführt werden.
- Nach dem fünften unentschuldigten Fehltag schickt die Klassenleitung den Elternbrief „Absentismus“, nach dem zehnten unentschuldigten Fehltag wird die Schule ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
- Bei mehr als fünf aufeinanderfolgenden Krankheitstagen müssen immer ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt werden. In begründeten Einzelfällen kann die Schule auch darüber hinausgehende ärztliche Bescheinigungen einfordern.
- Vorhersehbare Fehlzeiten müssen in der Schule frühzeitig beantragt werden. Reichen Sie dazu rechtzeitig schriftlich (soweit möglich zwei Wochen zuvor) einen begründeten Antrag ein. Ab drei Tagen Beurlaubung und bei Tagen direkt vor oder nach Ferien muss der Antrag der Schulleitung vorgelegt werden, ansonsten der Klassenleitung. An die Genehmigung einer Beurlaubung werden hohe Anforderungen gestellt. So ist z.B. die Genehmigung einer Beurlaubung direkt vor den Ferien aufgrund günstigerer Flugpreise nicht möglich.