Wichtig für Schule und Schüler 
            
             
            
             
            Was ist der Schulelternrat?
Der Schulelternrat setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaft und deren Vertretern. Der Schulelternrat wählt für zwei Jahre einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter, Elternvertreter für die Gesamtkonferenz, Elternvertreter für die Fachkonferenzen und drei Vertreter für den Schulvorstand. Der Vorsitzende beruft in der Regel viermal im Schuljahr die Sitzung des Schulelternrates ein und leitet diese. Erörterungspunkte des Schulelternrates können grundsätzlich alle schulischen Fragen sein, z. B. Schulordnung, Schulprogramm, Unterrichtsversorgung, Stundenpläne, Ausstattung der Schule, Schulkultur, Vorbereitung von Tagesordnungspunkten von Gesamtkonferenzen, gemeinsamer Erziehungsauftrag von Eltern und Schule.
Vorstand
            
                1. Vorsitzende            
        
    
            
                Stellvertretender Vorsitzender            
        
    Schulvorstand
            
                Schulvorstand            
        
    
            
                Schulvorstand            
        
    
            
                Schulvorstand